Freier Beruf & Gewerbe
Autoren, Architekten, Künstler, Designer - die meisten Kultur- und Kreativberufe gehören zu den freien Berufen. Wer allerdings einen Verlag, eine Galerie, eine Werbeagentur gründet oder Computerspiele entwickelt, gehört - in der Regel - zu den Gewerbetreibenden. Warum ist dieser Unterschied überhaupt wichtig? Weil er in puncto Anmeldung, Steuern und Sozialversicherung eine große Rolle spielt.
Die wichtigsten Unterschiede
| Freier Beruf | Gewerbe | |
| Anmeldung | Steuernummer beim Finanzamt beantragen (bis zu vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit) | Gewerbeamt (informiert alle weiteren Behörden u. Kammern) |
| Pflicht-Mitgliedschaft | Je nach Beruf bzw. Tätigkeit in berufsständischen Kammern (z.B. Architektenkammer) und Berufsgenossenschaft (z.B. BG Druck und Papier für Fotojournalisten) | Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer |
| Steuern | Keine Gewerbesteuer Ermäßigter Umsatzsteuersatz (7 %) für Künstler und Publizisten | Gewerbesteuer Umsatzsteuersatz i.d.R. 19 % |
| Persönliche Absicherung | Pflichtversicherung für Künstler und Publizisten in Künstlersozialversicherung; z.T. Pflichtversicherung in berufsständischen Versorgungswerken | Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung je nach Tätigkeit und Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB VI § 2) |
| Versicherungen | Je nach Tätigkeit, z.B. Berufshaftpflichtversicherung | Je nach Tätigkeit, z.B. Berufshaftpflichtversicherung |