Bitte unterstützen Sie die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums: Wir benötigen Ihre Einwilligung, um Ihre Nutzeraktivität auf unserer Webseite mit Hilfe des Dienstes etracker messen zu können. Die pseudonymisierten Auswertungen dieser Software helfen uns, unsere Webseite zu verbessern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, und eine laufende statistische Auswertung auch durch Betätigen des Schiebereglers oben rechts stoppen. Durch eine Betätigung in der anderen Richtung können Sie das Tracking wieder aktivieren.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Unsere Datenerhebung zu statistischen Zwecken funktioniert so: Ihre Zustimmung vorausgesetzt, leitet ein Skript auf unserer Webseite automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiter. Hier wird Ihre IP-Adresse unmittelbar und automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor. Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten ausschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Rückblick: Konferenz „Künstliche Intelligenz und Kreativwirtschaft“
Einleitung
Am 16. April 2024 trafen sich etwa 100 Vertreterinnen und Vertreter der Kultur- und Kreativwirtschaft im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), um über die Chancen und Potentiale Künstlicher Intelligenz (KI) zu diskutieren.
In seiner Begrüßung betonte der Parlamentarische Staatssekretär beim BMWK und offizieller Ansprechpartner der Bundesregierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft, Michael Kellner, dass niemand wisse, in welche Richtung sich KI in den kommenden drei, fünf oder 15 Jahren entwickeln würde.
Umso wichtiger sei daher der Austausch darüber. Zum Beispiel darüber, wie die Kultur- und Kreativwirtschaft und die Gesellschaft insgesamt mit KI umgehen kann bzw. soll. Oder auch, wie es mit dem Schutz von Urheberinnen und Urhebern aussieht. Und wie können in Europa einerseits ausreichende Daten zum Training von KI-Anwendungen zur Verfügung gestellt werden und andererseits Werke von Kultur- und Kunstschaffenden geschützt werden? Welche neuen Geschäftsmodelle gehen mit der breiten Anwendung von KI-Tools einher? Und wie können die Risiken von KI-generierten Desinformationskampagnen minimiert werden?
Diskussionsrunde mit Akteurinnen und Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft
Diese und viele weitere Fragen, insbesondere zum nachhaltigen und ethisch verantwortungsbewussten Einsatz von KI-Technologien, waren Gegenstand der anschließenden Podiumsdiskussion. Die Teilnehmenden waren Max Wiedemann, Chief Product Officer (CPO) der LEONINE Studios, René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim Bundesverband Musikindustrie e.V., Karoline Istanbuli, Marketingmanager bei der dtv Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Vanessa Cann, Vorstandsmitglied des KI Bundesverbandes e.V., und Florian Scheible von der Bundesarchitektenkammer.
Dabei wurde gleich zu Beginn deutlich: Das Thema KI ist eine überaus komplexe Angelegenheit, zumal sich zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer einschätzen lässt, wohin die Reise gehen wird. Die Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer machten es sich alles andere als einfach und bewegten sich in möglichen Zukunftsszenarien, die sowohl die negativen als auch positiven Seiten von KI beinhalteten.
Dabei sind gerade in der Kultur- und Kreativwirtschaft die Befürchtungen groß, dass künstlerische Leistungen, sei es in der Musik, beim Film, in der Literatur oder in der bildenden Kunst, womöglich durch KI ersetzt werden könnte – zumindest in Teilen. Einigkeit herrschte denn auch darüber, dass KI-Anwendungen in der Kultur- und Kreativbranche zum Wegfall bestimmter Berufsbilder bzw. Geschäftsmodelle führen werden. Dringend geklärt müsse darüber hinaus die Frage, welche Anpassungen zum Beispiel im Urheberrecht, im Datenschutz u.a. notwendig sind, um die Leistungen der Akteurinnen und Akteure in der Kultur- und Kreativwirtschaft weiterhin zu schützen und faire Vergütungsregelungen zu schaffen, ohne zugleich die Entwicklung sinnvoller KI-Anwendungen in Europa auszubremsen. Denn klar ist auch: Die großen KI-Player befinden sich nicht zuletzt auf Grund der riesigen Investitionssummen, des immensen Datenbestands und vergleichsweise einfachen Datenzugangs in den USA und China.
Die große Herausforderung ist daher, Europa fit für KI zu machen und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürger vor Datenmissbrauch zu schützen. Ein erster wichtiger und richtiger Schritt sei daher die Umsetzung der auf EU-Ebene auf den Weg gebrachten KI-Verordnung in nationales Recht – auch wenn damit noch nicht alle Herausforderungen gelöst sind. Als positiv werteten die Diskutantinnen und Diskutanten, dass KI – wie bei jeder neuen Technologie – zu neuen Berufsbildern bzw. Geschäftsmodellen führen wird bzw. bestehende berufliche Kompetenzen erweitert werden. Mitarbeitenden in den Unternehmen sollten daher bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit den aktuell verfügbaren KI-Tools vertraut gemacht werden. Hackathons bieten dafür zum Beispiel eine gute Herangehensweise. Abgesehen davon besteht die Hoffnung, dass der Fachkräftemangel ein Stückweit durch KI aufgefangen wird. Insgesamt machte die Diskussionsrunde deutlich, dass KI für die Kultur- und Kreativwirtschaft eine ungeheuer große Herausforderung darstellt, die sicher viele Chancen bietet, aber andererseits eben auch viele Risiken, die durch eine entsprechend staatliche Regulatorik abgefedert werden muss.
Video-Aufzeichnung
Intensive Gespräche in vier Workshops
Auf die etwa einstündige Diskussion folgten vier Workshops, in denen die Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher u.a. darüber diskutierten, auf welche Weise KI einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen kann, wie KI dabei helfen kann, kreative Produkte und Dienstleistungen nachfrageorientierter herzustellen oder auch wie die KI-Kompetenz in der Kultur- und Kreativwirtschaft verbessert werden kann.
Zusammenfassung der Workshops:
Die vier Moderatorinnen und Moderatoren fassten die zentralen Forderungen der Workshopteilnehmerinnen und -teilnehmer folgendermaßen zusammen:
Eine neue KI-Verordnung soll die transparente Nutzung von KI gewährleisten und sicherstellen, dass ethische Grundsätze eingehalten werden. Wobei die Herausforderung u.a. darin besteht, die Transparenz über verschiedene Branchen hinweg einheitlich umzusetzen. Die nächsten zwölf Monate sollen darauf fokussiert werden, diese Verordnung zu entwickeln und umzusetzen.
KI-Modelle sollten sowohl in der Lage sein, ihren eigenen CO2-Fußabdruck zu reduzieren als auch die Vielfalt der Lebensrealitäten abzubilden. Dies umfasst die Berücksichtigung von Sprache, Kultur und Geschlechterdarstellungen, um eine ethische und vielfältige KI zu gewährleisten.
Eine digitale Bildungsreform mit einem eigenen Schulfach KI-Ethik bzw. Modul im Studium soll sicherstellen, dass zukünftige Generationen über das nötige Wissen verfügen, um den ethischen und nachhaltigen Einsatz von KI voranzutreiben.
Die Weiterbildung von Mitarbeitenden sollte so schnell wie möglich von den Unternehmen in Angriff genommen werden. Denkbar sind verschiedene Formate, die die Einsatzmöglichkeiten von KI-Tools praxisnah und bedarfsgerecht vermitteln.
Die Verwendung von Daten zu KI-Trainingszwecken erfordern eine Anpassung des Urheberrechts, um die Rechte der Urheberinnen und Urheber zu respektieren, ohne Innovationen zu behindern.
Zentrale Datenquellen tragen dazu bei, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und Innovationen schneller voranzutreiben. Durch die Integration verschiedener Datenquellen könnten schneller relevante Informationen generiert werden, was wiederum die Innovationsprozesse beschleunigen könnte.
Von großer Bedeutung ist die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Dadurch können verschiedene Perspektiven und Expertisen kombiniert werden, um vielfältige und innovative KI-Modelle zu entwickeln.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Workshops einen positiven Schritt hin zu einem effizienten und nachhaltigen Einsatz von KI-Technologien. Die identifizierten Themen und Vorschläge werden nun innerhalb des BMWK weiter analysiert, um konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die eine gerechte und zukunftsorientierte Nutzung von KI fördern.
Weitere Informationen und Quelle
Bilder:Konferenz „Künstliche Intelligenz und Kreativwirtschaft“