Musikwirtschaft Klassisch neu

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Auch als „Whistleblower-Schutzgesetz“ bezeichnet, schützt das Hinweisgeberschutzgesetz diejenigen vor Repressalien, die Missstände in Organisationen oder Unternehmen melden. Es verpflichtet deutsche Unternehmen, dafür eine Infrastruktur zu schaffen.

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V. richtet für seine Mitgliedsunternehmen nun eine Meldestelle ein. Kostenfrei und mit wenig eigenem Aufwand werden die teilnehmenden Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung gerecht und bieten allen Beteiligten von den Mitarbeitenden bis zu Künstlerinnen und Künstlern einen Anlaufpunkt.