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Das Bundeskabinett hat den von Kulturstaatsministerin Claudia Roth vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) beschlossen. Mit der umfassenden Reform sollen die Strukturen und Förderinstrumente des FFG flexibler, effizienter und transparenter gestaltet werden.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Es ist ein wichtiger Schritt, dass das Kabinett heute den Entwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes beschlossen hat. Damit haben wir ein weiteres zentrales kultur- und medienpolitisches Vorhaben dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Neben der Reform der kulturellen Filmförderung ist die Novellierung des Filmförderungsgesetzes der zweite wesentliche Baustein für die im Koalitionsvertrag verabredete Neuordnung der Filmförderung. Damit wird der deutsche Film deutlich gestärkt.

Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) werden die Rahmenbedingungen für das Filmschaffen erheblich verbessert. Damit wird die Filmförderung einfacher, transparenter, bürokratieärmer und effizienter. Außerdem werden Selbstverantwortung und künstlerische Unabhängigkeit wirkungsvoller unterstützt. Die Filmförderungsanstalt wird zur zentralen Fördereinrichtung der Filmförderung des Bundes weiterentwickelt, die künftig sowohl die abgabefinanzierte Förderung nach dem FFG als auch die kulturelle jurybasierte Filmförderung im Auftrag der BKM abwickeln soll.“