Marke

Die Marke ist gewissermaßen die Visitenkarte, mit der Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens auf dem Markt auftreten. Als Marken können nicht nur Worte geschützt werden, sondern auch Buchstabenfolgen, Zahlen, Abbildungen, Logos, Farben, Hörzeichen (Tonfolgen) usw. Mit der Eintragung in das Markenregister erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Mit der Anmeldung muss ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen eingereicht werden, für die Schutz begehrt wird. Neben den nationalen Marken gelten in Deutschland auch die EU-weit und die international registrierten Marken. Die geschützte Marke kann mit dem Registrierhinweis ® versehen werden.

Eingetragenes Design

(früher Geschmacksmuster)

Im Unterschied zu Patenten oder Gebrauchsmustern, die für technische Produkte oder Verfahren vergeben werden, schützt ein eingetragenes Design eine bestimmte Gestaltung. Dazu gehört das Design dreidimensionaler Gegenstände - zum Beispiel von Möbeln oder Spielzeug. Aber auch für zweidimensionale Muster - wie Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons kann ein eingetragenes Design angemeldet werden. Es verleiht das alleinige Recht, dieses Design zu benutzen. Zudem können Sie es anderen verbieten, das Design ohne Ihre Zustimmung zu verwenden.

Patent

Das Patent schützt neue "patentfähige" technische Erfindungen. Was letztendlich "patentfähig" ist, lässt sich oftmals nur mit Hilfe eines Patentanwalts bzw. bei der Prüfung durch das Deutsche Patent- und Markenamt klären. Das Patent verleiht seinem Inhaber das räumlich und zeitlich befristete Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung. Im Gegenzug erwachsen dem Patentinhaber aber auch gesetzliche Verpflichtungen. Mit der Patentanmeldung stimmt er zu, dass seine Erfindung veröffentlicht wird. Ein Patent kann damit anderen Erfindern als Maßstab und Basis für Weiterentwicklungen auf dem betreffenden Gebiet der Technik dienen.

Gebrauchsmuster

Technische Erfindungen (keine Verfahren) können Sie schnell und preiswert als Gebrauchsmuster schützen lassen. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man zum Beispiel einen Kinderstuhl für einen Esstisch, Schmuckverschlüsse, o.ä. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden.

Informationsangebot des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Organisatorisch ist es dem Bundesministerium der Justiz unterstellt. Auftrag des DPMA ist es, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie über bestehende gewerbliche Schutzrechte für Deutschland zu informieren.

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern hält das DPMA ein umfangreiches Informationsangebot zu den Themen des gewerblichen Rechtsschutzes bereit, z.B. die Auskunftsstellen des DPMA, auf Voranmeldung eine kostenlose Erstberatung durch Patentanwälte, Broschüren, Trainings und Online-Informationen. Speziell für Kreative wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen künstlerischen Hochschulen ein Training "Schützen nützt! Marken- und Geschmacksmusterschutz für Kreative" angeboten.