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Ideen überprüfen: Beratungsförderung

Einleitung

Was genau möchte ich anbieten? Welche Kosten entstehen, um mein Angebot auf die Beine zu stellen? Wie soll es "verkauft" werden? Mit welchen Umsätzen kann ich rechnen? Sowohl vor als auch nach dem Start eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Berufskarriere gibt es für Kreativschaffende eine ganze Reihe von Fragen zu klären. Eine professionelle Beratung kann helfen, diese und weitere Fragen zu beantworten. Für eher allgemeine Fragen gibt es dafür kostenlose Beratungs-Angebote. Eine intensive und tiefer gehende Beratung und Begleitung kann darüber hinaus notwendig und sinnvoll sein - sie ist allerdings in der Regel kostenpflichtig. Bund und Bundesländer bieten Zuschüsse zu honorarpflichtigen Beratungsleistungen an.

Kostenfreie Beratung

Oft fühlen sich Kulturschaffende von den "klassischen" Anlaufstellen für Gründerinnen, Gründer und Unternehmer nicht angesprochen.

Kostenfreie Beratungen für Kreativschaffende gibt es dennoch bei den Industrie- und Handelskammern. Vor allem in größeren Städten haben diese mittlerweile sogar spezialisierte Beraterinnen und Berater an Bord. Darüber hinaus bieten die Bundesländer zunehmend kostenfreie Beratungen in Sachen Kultur- und Kreativwirtschaft.

Erkundigen Sie sich dabei auch nach Coachingangeboten. Die Begleitung durch einen erfahrenen Coach, der Ihnen eine Weile mit Rat und Tat zur Seite steht, sorgt für mehr Überblick und Sicherheit im unternehmerischen Alltag.

Vor dem Start: Förderung der Bundesländer

In vielen Bundesländern gibt es spezielle Anlaufstellen und Beratungsangebote für (angehende) Selbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Auch die meisten Industrie- und Handelskammern beraten Kreativschaffende kostenlos.

Eine Reihe von Bundesländern bietet kostenfreie Gründungsberatung oder einen Zuschuss zu den Beratungskosten an.

Eine Übersicht über diese Angebote gibt es im BMWK-Existenzgründungsportal unter Beratungsförderung: www.existenzgruender.de.

Nach dem Start: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in Anspruch nehmen, wenn sie

  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen. (Quelle: Merkblatt Antragsberechtigte KMU)

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Weiterführende Informationen