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Persönliche Ausgaben finanzieren: Freiraum & Lebensunterhalt

Einleitung

Es kann sein, dass Sie ein Projekt auf die Beine stellen wollen, ohne die Finanzierung dafür auf dem Konto zu haben. Oder dass Sie zu Recherchezwecken oder um Inspirationen zu sammeln für eine Weile im Ausland leben möchten. Oder dass Sie gerade dabei sind, ein Unternehmen zu gründen, das noch kein Geld einspielt.

Es kann auch sein, dass Sie vor oder nach einem zeitlich begrenzten Kreativprojekt arbeitslos sind. Wie auch immer: Sie benötigen Geld, um zu Hause oder unterwegs Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Family, Friends & Fools

Die Unterstützung durch Familie, Freunde und Bekannte spielt gerade bei kleinen Kreditsummen eine große Rolle. Um vor allem die emotionale Belastung für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, sollten Sie schriftliche Regelungen zu Höhe, Laufzeit und Rückzahlung der Privatdarlehen treffen. Klären sollten Sie auch, was geschieht, wenn ein Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann. Sinnvoll ist es zudem, den benötigten Betrag auf mehrere Schultern zu verteilen, um die Belastung für die einzelnen Gläubiger möglichst gering zu halten. 

Privatpersonen werden im Übrigen nicht selten auch als Bürgen herangezogen, um Darlehen bei Banken zu beantragen. Auch hier sollte ein schriftlicher Bürgschaftsvertrag, möglichst unter Zuhilfenahme eines Anwalts oder Notars, abgefasst werden.

Stipendien

Es gibt vom Bund sowie von  den Bundesländern, Kommunen und Verbänden, Stiftungen und Unternehmen sowie der Europäischen Union Stipendien, die sich speziell an Künstlerinnen und Künstler sowie Medienschaffende richten. 

Stipendien sichern den Lebensunterhalt für längere Lern- oder Schaffensphasen, beispielsweise durch Nutzung von Ateliers, Studien- und Arbeitsaufenthalte, Fortbildungs- und Reiseaufenthalte. Die meisten Stipendien werden turnusmäßig angeboten. Stipendien sind ein wesentliches Element der Begabtenförderung. Daher richten sie sich vor allem an Studierende und Nachwuchs-Kulturschaffende.

Interessenten müssen sich um ein Stipendium bewerben und dafür Arbeitsproben zur Verfügung stellen. Ein Fachgremium entscheidet darüber, ob ein Stipendium bewilligt wird oder nicht. 

Stipendien finden

Eine Übersicht über Stipendien bieten die folgenden Internet-Datenbanken:

www.kulturpreise.de

www.kulturfoederung.org 

Förderdatenbanken

Arbeitslosengeld

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer

  • arbeitslos ist,
  • sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat und
  • die Anwartschaftszeit erfüllt hat.

Die Anwartschaftszeit hat in der Regel erfüllt, wer innerhalb der letzten 30 Monate vor Entstehung des Leistungsanspruchs mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert war. Künstlerinnen und Künstler, die überwiegend in Kurzzeitverträgen beschäftigt sind, erhalten einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I. Dies gilt insbesondere für Schauspielerinnen und Schauspieler und andere Kreative, die projektbezogen und nur für kurze Zeitperioden beschäftigt sind, werden davon profitieren. Bei ihnen reichen bereits Versicherungspflichtzeiten von sechs Monaten innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit aus.

Bundesagentur für Arbeit

Bürgergeld

Wenn Sie während Ihrer beruflichen Selbständigkeit in finanzielle Nöte geraten, besteht die Möglichkeit, das Bürgergeld zu beantragen. Die Grundsicherung richtet sich u.a. an Personen, die mit ihrer Erwerbstätigkeit kein bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.

Informationen zum Bürgergeld bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite sowie telefonisch: BMAS-Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung. Tel.: 030 221-911003

Der Antrag wird beim Jobcenter vor Ort gestellt.

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gibt es eine besondere staatliche Unterstützung. 

Gründungszuschuss

Gründerinnen und Gründer, die durch eine Existenzgründung ihre Arbeitslosigkeit beenden, können den Gründungszuschuss beantragen. Insgesamt beträgt die Förderdauer bis zu 15 Monate. In den ersten sechs Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründerinnen und Gründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung. In einer zweiten Förderphase von neun Monaten wird nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt. Allerdings müssen Gründerinnen und Gründer vor Beginn der zweiten Förderphase nachweisen, dass sie ihre Geschäftstätigkeit hauptberuflich betreiben. Voraussetzung dafür, den Gründungszuschuss  zu erhalten, ist, dass Gründerinnen und Gründer bei Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben.
Bei der Bewilligung des Gründungszuschusses handelt es sich um eine Ermessensleistung, es gibt keinen Rechtsanspruch. 

Gründungszuschuss: Bundesagentur für Arbeit

Einstiegsgeld

Wer das Bürgergeld bezieht, kann für den Schritt in die Selbständigkeit das Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Bürgergeld gewährt werden. Darüber hinaus können zusätzliche Existenzgründungshilfen (z.B. für die Anschaffung von Betriebsmitteln) gewährt werden, wenn dies für die erfolgreiche Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist. Beantragt wird das Einstiegsgeld beim Träger der Grundsicherung vor Ort (Agentur für Arbeit, Kommune, Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Kommune). 

Einstiegsgeld: Bundesagentur für Arbeit

EXIST-Gründungsstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium richtet sich an Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Dabei sollte es sich um innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben oder wissensbasierte Dienstleistungen handeln. Gefördert werdenWissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Studierende in Gründungsteams bis zu drei Personen.

Die Förderung besteht aus einem Stipendium plus Kinderzuschlag sowie der Erstattung von Sachausgaben oder Coaching-Kosten. Der Antrag wird über die staatliche Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gestellt.
Das EXIST-Gründungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

www.exist.de

Crowdlending (Lending-Based Crowdfunding)

Lending-Plattformen bieten Darlehen an Selbständige oder auch für private Zwecke. Genauer gesagt: Sie vermitteln diese Darlehen zwischen Kreditnehmern und privaten Kreditgebern.

Zweck: Das Crowdlending ist eine Alternative zu einem Bankkredit: vor allem für diejenigen, deren Kreditantrag bei einer Bank abgelehnt wurde.

Gegenleistung: Die Geldgeber erwarten die Rückzahlung des Darlehens plus Zinsen.

Höchstbetrag: in der Regel je nach Plattform 25.000 - 250.000 Euro

Beitragshöhe für Geldgeber: in der Regel je nach Plattform 1.000 - 30.000 Euro bei Privatkrediten; 10.000 ? 250.000 Euro bei Unternehmenskrediten

Sicherheiten: Bei Privatkrediten sind meist keine Sicherheiten erforderlich. Bei Unternehmenskrediten muss der Unternehmer eine private Bürgschaft über die Kreditsumme stellen (selbstschuldnerische Bürgschaft). Im Idealfall gibt der geschäftsführende Gesellschafter bei Kapitalgesellschaften die selbstschuldnerische Bürgschaft. Im Einzelfall wird die selbstschuldnerische Bürgschaft auch von mehreren Gesellschaftern ausgestellt.

Vorgehensweise: Potenzielle Kreditnehmer wenden sich an eine der Crowdlending-Plattformen im Internet. Hier erfahren sie, zu welchem Zinssatz sie ein Darlehen erhalten können. Dafür prüfen die Plattformen in erster Linie die Bonität der anfragenden Kreditinteressenten. Die Plattformen geben dann einen Kredit an den Kreditnehmer aus.

Risiken: Beim Crowdlending werden zwar (anders als beim Privatkredit bei einer Bank) in der Regel keine Sicherheiten hinterlegt. Aber: Die Verträge sehen durch die Bürgschaft eine Haftung des Kreditnehmers vor. Dennoch besteht bei dieser Form der Geldanlage für die Geldgeber das Risiko, ihr Geld zu verlieren. 

Praxistipps 

Finanzierungsphase: Informieren Sie sich zunächst. Es gibt einerseits Crowdlending-Plattformen, die Kredite an Privatpersonen vermitteln, andererseits solche, die Kredite an Unternehmen vermitteln. Je nachdem ist die Haftung für den Kredit unterschiedlich geregelt.

  • Die von Ihnen ausgewählte Plattform wird Ihre Bonität und/oder die Bonität Ihres Unternehmens anhand der von Ihnen eingereichten Informationen oder aus öffentlich verfügbaren Informationen (z.B. Schufa) prüfen. Es gelten ähnliche Offenlegungspflichten wie bei einer Bank. Bei der Kreditvergabe für Unternehmen erwarten die Plattformen in der Regel die letzten Jahresabschlüsse, Kennzahlen aus dem aktuellen Jahr sowie die Bonitätshistorie.
  • Die Kreditgeber können nun einen Teilbetrag der Kreditsumme erwerben. Bleiben Sie für sie während des gesamten Prozesses erreichbar, da sich von Seiten der Anleger aber auch Ihrer Plattform Fragen ergeben könnten, die eine sehr schnelle Beantwortung erforderlich machen.

Nach der Kampagne: Sobald die Finanzierungsphase beendet ist, tritt die Plattform mit Ihnen in Verbindung. Nun unterschreiben Sie den Kreditvertrag und der Kreditmarktplatz überweist das Darlehen auf Ihr angegebenes Bankkonto.

  • In der Folge müssen Sie das Darlehen und die Zinsen in den mit der Plattform vereinbarten monatlichen Raten zurückzahlen.
  • Sobald das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, bestätigt die Plattform das Ende des Kreditprojekts.

In Zusammenarbeit mit Karsten Wenzlaff, Geschäftsführer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien und Mitglied des European Crowdfunding Stakeholder Forums

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