Pflichten gegenüber dem Finanzamt
Als freiberufliche/-r oder gewerblicher/-r Gründerin oder Gründer müssen Sie Ihrem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme Ihrer Tätigkeit den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auf elektronischem Wege übermitteln. Den Fragebogen finden Sie im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (geben Sie in der Suchfunktion „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ein).
Wozu gibt es diesen Fragebogen?
Das Finanzamt benötigt Ihre Angaben, um Sie steuerlich "einzuordnen". Beispielsweise berechnet es auf Grundlage Ihres voraussichtlichen Gewinns die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag und nennt Ihnen die Fälligkeitstermine. Die Vorauszahlungen können Sie auf Antrag beim Finanzamt Ihrer tatsächlichen Gewinnentwicklung anpassen lassen.
Nach der Bearbeitung Ihres „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" teilt Ihnen das Finanzamt Ihre Steuernummer für die Einkommensteuer mit. Falls Sie sich nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben (bei der Sie keine Umsatzsteuer abführen), wird auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) vergeben. Die Einkommensteuernummer sowie die USt-ID müssen Sie auf Ihren Briefen, Rechnungen und im Impressum Ihrer Webseite angeben.