Crowdinvesting (Equity-Based Crowdfunding)
Beim Crowdinvesting beteiligen sich Investorinnen, Investoren und/oder Kleinanlegende an Start-ups. Sie erwarten dafür einen Anteil am Gewinn oder Unternehmenswert.
Zweck: Gesucht werden Kapitalgebende, die sich an einem Unternehmens beteiligen wollen. Beim Crowdinvesting handelt es sich fast immer um partiarische Nachrangdarlehen oder (seltener) Genussrechte. Mit partiarisch ist gemeint: Der Zinssatz ist abhängig vom Verkaufserlös des Unternehmens oder vom Erlös eines Projektes (zum Beispiel von den Ticketverkäufen eines Films). Mit Nachrangdarlehen ist gemeint: Im Falle einer Insolvenz stehen die Darlehensgebenden in der Reihe der Gläubiger ganz hinten (= Nachrang). Diese Darlehen unterliegen grundsätzlich der Prospektpflicht. Die Erstellung eines Prospekts ist - gerade für junge bzw. kleine Unternehmen - sehr aufwändig und kostspielig. Das Kleinanlegerschutzgesetz hat sich daher zum Ziel gesetzt, einen Kompromiss zu finden, der sowohl die Interessen von anlageinteressierten Verbrauchern als auch von kapitalsuchenden Start-ups berücksichtigt. Das heißt im Klartext: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Unternehmen von der Prospekt-Pflicht befreit.
Gegenleistung: Die Geldgebenden erwarten einen Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens oder Projekts
Höchstbetrag: in der Regel 2,5 Mio. Euro bei Anlagen ohne Prospekt; mehr als 2,5 Mio. Euro bei Anlagen mit Prospekt
Beitragshöhe für Geldgebende: in der Regel Mindestbetrag: 5 Euro, in der Regel aber 250 Euro; Höchstbetrag: 10.000 Euro für Privatpersonen, für Kapitalgesellschaften unbegrenzt
Sicherheiten: in der Regel nicht erforderlich
Vorgehensweise: Interessierte Geldgebende müssen sich bei einer spezialisierten Crowdinvesting-Plattform bewerben. Das Procedere unterscheidet sich von Plattform zu Plattform: Die einen arbeiten branchenunabhängig, andere setzen auf technologieorientierte, schnell wachsende und renditestarke Start-ups, wieder andere auf kleine gewerbliche Vorhaben. Einige Online-Plattformen bündeln die Beteiligungen, so dass die Projekte oder Start-ups nur einen einzigen Beteiligungsvertrag mit dem Betreiber der Online-Plattform abschließen. Gemeinsam ist allen, dass die Gründungs- oder Vorhabenskonzepte vorab von den Betreibern geprüft werden.
Risiken: Crowdinvesting ist eine Hochrisikokapitalanlage. Im Klartext: Investorinnen und Investoren können ihr gesamtes eingesetztes Geld verlieren, wenn das Unternehmen insolvent ist.
Praxistipps
Vor der Kampagne: Crowdinvesting wird in der Regel von Kapitalgesellschaften genutzt, nicht von Einzelunternehmern, GbRs oder anderen Gesellschaftsformen.
- Crowdinvesting eignet sich nur bedingt für die Finanzierung von Projektideen. Es ist in der Regel nur dann sinnvoll, wenn die Ertrags- und Renditechancen plausibel dargestellt werden können.
- In der Regel fordern Investorinnen und Investoren umfangreiche Informationen - zum Team, zum Geschäftsplan, zur Entwicklung des Unternehmenskapitals, zu vorhandenen Patenten oder andere Arten des geistigen Unternehmenseigentums. All diese Informationen wird auch eine Plattform intensiv prüfen, bevor es ein Projekt oder ein Unternehmen zur Finanzierung bereitstellt.
Nach der Kampagne: In der Regel sind Sie verpflichtet, nach dem Ende der Kampagne Ihren Kapitalgebenden regelmäßig über die Fortschritte des Projekts zu berichten.
Der Text ist in Zusammenarbeit mit Karsten Wenzlaff entstanden. Er ist Geschäftsführer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien und Mitglied des European Crowdfunding Stakeholder Forums