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21.05.2014 -

CREATIVE EUROPE / KREATIVES EUROPA Das neue EU-Förderprogramm für den Kultur- und Kreativsektor

Einleitung

CREATIVE EUROPE / KREATIVES EUROPA (2014 - 2020) so heißt das neue Förderprogramm der Europäischen Union für den Kultur- und Kreativsektor, das seit Januar 2014 am Start ist. Unter seinem Dach werden die bewährten Programme KULTUR und MEDIA fortgeführt. Neu ist die Einführung eines Garantiefonds zugunsten von kleinen Kultur- und Kreativunternehmen, der für 2016 geplant ist.

CREATIVE EUROPE (2014 - 2020) - Auf einen Blick

Das EU-Programm CREATIVE EUROPE vereint die beiden Vorläuferprogramme MEDIA und KULTUR unter einem Dach. Neu ist die dritte Säule des Programms: Die geplante Einrichtung eines Garantiefonds, der kleinen Kultur- und Kreativunternehmen den Zugang zu Krediten durch die Übernahme von Bürgschaften erleichtern soll.

Ziele des Programms sind zum einen die Förderung der kulturellen und der sprachlichen Vielfalt in Europa, zum anderen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kulturellen und audiovisuellen Bereiche. Anders formuliert: das neue Programm soll mittels Kulturförderung zur Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union beitragen.

In jedem Mitgliedstaat gibt es einen nationalen Ansprechpartner für die Europäische Kommission. In Deutschland hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) diese Rolle übernommen. Ihre Aufgabe besteht in der Koordinierung der deutschen Beratungsbüros (Creative Europe Desks - CEDs).

Was wird gefördert? Ausgestattet mit einem Budget von 1,46 Mrd. Euro werden in den nächsten sieben Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte und Maßnahmen gefördert: Kooperationsprojekte, Netzwerke, Literaturübersetzungen, die Kulturhauptstadt Europas, die Europäischen Kulturpreise bis hin zur Produktion, Verleih und Vertrieb von Filmen, der Förderung von Festivals und Trainingsmaßnahmen.

Gefördert wird auch die länderübergreifende politische Zusammenarbeit im Kultur- und Kreativsektor durch Erfahrungsaustausch, Studien, Analysen usw.

Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt i.d.R. in Form von Zuschüssen.

Wer kann Anträge stellen? Für die meisten Fördermaßnahmen gilt: Gefördert werden nur grenzüberschreitende Projekte. Anträge können nur von Unternehmen, Organisationen oder Institutionen, nicht aber von Einzelpersonen gestellt werden und vorab ist eine Online-Registrierung im neu eingeführten Participant-Portal notwendig.

Informationen: Über alle Details, die genauen Ausschreibungsbedingungen, Termine usw., informieren die Europäische Kommission, Generaldirektion (GD) Bildung und Kultur:
http://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/index_en.htm

und die Creative Europe Desks Deutschland:
www.creative-europe-desk.de

Erste Säule: Teilprogramm KULTUR

Das Teilprogramm KULTUR ist spartenübergreifend angelegt und betrifft alle künstlerischen Disziplinen mit Ausnahme des audiovisuellen Bereichs, der vom Teilprogramm MEDIA abgedeckt wird. Mindestens 31 Prozent des gesamten Programmbudgets sind für das Teilprogramm KULTUR bestimmt.

Das Teilprogramm KULTUR besteht aus vier großen Förderbereichen:

  • Europäische Kooperationsprojekte, d.h. Projekte der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Kultur- und Kreativorganisationen aus verschiedenen Ländern,
  • Aktivitäten Europäischer Netzwerke von Kultur- und Kreativorganisationen, verschiedener Länder,
  • Europäische Plattformen, d.h. sektorspezifische Zusammenschlüsse von Organisationen aus jeweils mindestens elf Ländern, die die Entwicklung junger Talente fördern und ihnen den grenzüberschreitenden Zugang zum Markt ermöglichen und die länderübergreifende Mobilität von Kultur- und Kreativakteuren sowie die Verbreitung von Werken fördern,
  • Literaturübersetzungsprojekte von Verlagen (ausschließlich Belletristik).

Es werden insbesondere Projekte unterstützt, die nicht unmittelbar dem Erwerbszweck dienen, wenngleich sie sich inhaltlich durchaus auch mit ökonomischen Themen und Modellen befassen können. Für die meisten Fördermaßnahmen im Teilprogramm KULTUR gilt: Gefördert werden nur grenzüberschreitende Projekte mit Partnern aus mindestens drei Staaten. Die antragstellenden Einrichtungen und die Partnerorganisationen müssen zudem seit mindestens zwei Jahren bestehen.

Aus dem Teilprogramm KULTUR werden auch besondere Aktionen und Initiativen im Bereich Kultur, wie das Europäische Kulturerbe-Siegel, die Initiative Kulturhauptstadt Europas, und die im Auftrag der Europäischen Union vergebenen EU-Kulturpreise für Literatur, Architektur, kulturelles Erbe und Popmusik finanziert.

Informationen: Über alle Details, die genauen Ausschreibungsbedingungen, Termine usw., informieren die Europäische Kommission, Generaldirektion (GD) Bildung und Kultur:
http://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/index_en.htm

und die Creative Europe Desks Deutschland:
www.creative-europe-desk.de

Zweite Säule: Teilprogramm MEDIA

Mit dem neu gestarteten Programm CREATIVE EUROPE geht MEDIA, das Förderprogramm der Europäischen Union für die audiovisuelle Branche, in seine fünfte Laufzeit. Mindestens 56 Prozent des gesamten Programmbudgets von CREATIVE EUROPE sind für dieses Teilprogramm bestimmt.

Schwerpunkte für die Förderung im Teilprogramm MEDIA sind:

  • Produzentenförderung in den Bereichen Projektentwicklung (Single und Slate), TV-Programming, Video Games,
  • Verleih- und Vertriebsförderung (Distribution Selective, Distribution Automatic, Sales Agents)
  • Promotion (Festivalförderung; Maßnahmen, die den Zugang zu Märkten für europäische Filmschaffende erleichtern, Promotion-Aktivitäten zugunsten des europäischen Films)
  • Training, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Weitere Förderung für ein Europäisches Kino-Netzwerk, Aktivitäten die die Filmkompetenz fördern (Audience Development) und Europäische Koproduktionfonds, die internationale Koproduktionen unterstützen.

Informationen: Über alle Details, die genauen Ausschreibungsbedingungen, Termine usw., informieren die Europäische Kommission, Generaldirektion (GD) Bildung und Kultur:
http://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/index_en.htm

und die Creative Europe Desks Deutschland:
www.creative-europe-desk.de

Dritte Säule: Garantiefonds für Kultur- und Kreativunternehmen

Neu ist die dritte Säule im Programm CREATIVE EUROPE. Geplant ist die Einrichtung eines Garantiefonds ab 2016, der kleinen Kultur- und Kreativunternehmen den Zugang zu Krediten durch die Übernahme von Bürgschaften erleichtern soll. Die Unternehmen sollen dadurch Bankdarlehen im Gesamtwert von 750 Millionen Euro abrufen können.

Die praktische Umsetzung wird durch den Europäischen Investmentfonds (EIF) erfolgen, in Zusammenarbeit mit nationalen Partnerorganisationen bzw. Finanzmittleren.

Information & Beratung

In Deutschland stehen den Antragstellern und den verschiedenen Branchen fünf Creative Europe Desks zur Verfügung. Diese befinden sich in Bonn (Schwerpunkt Teilprogramm KULTUR) sowie Düsseldorf, Hamburg, München und Potsdam (Schwerpunkt Teilprogramm MEDIA) und sind bei den dortigen Filmförderungen bzw. bei der Kulturpolitischen Gesellschaft angesiedelt. Sie bieten individuelle Beratung, Informationsmaterial, Fachveranstaltungen und Vernetzung mit den europäischen Branchen und Sektoren. 

CREATIVE EUROPE DESK KULTUR
c/o Kulturpolitische Gesellschaft, Haus der Kultur,
Weberstraße 59a, 53113 Bonn,
Tel. 0228 20 13 50,
kultur@creative-europe-desk.de 

CREATIVE EUROPE DESK BERLIN-BRANDENBURG
c/o Medienboard Berlin-Brandenburg
August-Bebel-Straße 26-53, 14482 Potsdam,
Tel. 0331 743 87 50,
mediaantenne@medienboard.de 

CREATIVE EUROPE DESK HAMBURG
Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg,
Tel. 040 390 65 85,
hamburg@creative-europe-desk.de 

CREATIVE EUROPE DESK MÜNCHEN
Sonnenstraße 21, 80331 München,
Tel. 089 54 46 03 30,
muenchen@creative-europe-desk.de  

CREATIVE EUROPE DESK NRW
c/o Film- und Medienstiftung NRW, Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf,
Tel. 0211 930 50 14,
media@filmstiftung.de 

Alle Informationen zu CREATIVE EUROPE:
http://creative-europe-desk.de 

Informationen zu weiteren Förderprogrammen:
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: www.foerderdatenbank.de 

Informationen zu allen EU-Förderprogrammen, die ggf. für Kulturprojekte in Betracht kommen, bietet das Portal: www.europa-foerdert-kultur.info

Weiterführende Informationen