Zörner: Nein, die sind festgeschrieben und Bestandteil der Journalistenausbildung. Die gehören zu den Basics des Pressekodex‘. Demnach müssen zum Beispiel Informationen in Wort, Bild und Grafik auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft und wahrheitsgetreu wiedergegeben werden. Der Punkt ist eher, dass die Nutzungsmöglichkeiten von KI im Journalismus einen klar definierten Rahmen bekommen müssen. So muss zum Beispiel festgelegt werden, zu welchem Zweck KI in den Redaktionen eingesetzt werden darf und wo die roten Linien sind. Wenn ich zum Beispiel einen sauber recherchierten Artikel geschrieben habe und daraus Posts für diverse Social-Media-Kanäle erstellen möchte, kann ein KI-basierter ChatBot sicherlich hilfreich sein. Auch bei Kurzmeldungen, wie Wetter- oder Verkehrsnachrichten, bei denen es um die textliche Verarbeitung von Zahlen oder standardisierten Informationen geht. Die rote Linie sehe ich dagegen bei Berichten, Hintergrundartikeln oder auch Features, die auf einer gründlichen Recherche mit nachvollziehbaren Quellenangaben basieren müssen. Abgesehen davon ist gegenüber den Leserinnen und Lesern unbedingte Transparenz erforderlich. Das bedeutet, Texte oder Bilder, die mit Hilfe von KI erstellt wurden, sollten entsprechend gekennzeichnet sein.