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10.06.2024 -

„Die Einführung eines angemessenen Honorarsockels verhindert, dass Künstlerinnen und Künstler in die Armut abrutschen.“ Interview mit Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Einleitung

Olaf Zimmermann

Olaf Zimmermann

© Jule Roehrl / Deutscher Kulturrat

In diesem Jahr ist es so weit: Künstlerinnen und Künstler sollen ein Basishonorar erhalten. Zumindest dann, wenn sie Aufträge von Kultureinrichtungen erhalten, die vom Bund gefördert bzw. finanziert werden. Aktuell laufen dazu die Verhandlungen zwischen den Fachverbänden und dem Bund. Mit dabei ist auch der Deutsche Kulturrat. Wir haben mit dessen Geschäftsführer, Olaf Zimmermann, über den Stand der Verhandlungen und die Umsetzung der Basishonorierung in der Praxis gesprochen.

Herr Zimmermann, Künstlerinnen und Künstler sollen zukünftig ein Basis- bzw. Mindesthonorar erhalten, wenn sie Aufträge von öffentlichen Kultureinrichtungen erhalten. Eine gute Nachricht, oder?

Zimmermann: Auf jeden Fall! Wir haben zuletzt während der Pandemie gesehen, wie viele Künstlerinnen und Künstler letztendlich durch alle Fördermaßnahmen gefallen sind und keine Möglichkeit hatten, ein vernünftiges Einkommen zu erzielen. Aber auch schon vor der Pandemie war klar, dass die Honorare zu niedrig sind. Die Länder waren die Ersten, die ein Mindesthonorar gefordert haben. Sie haben den Bund letztlich davon überzeugt, ebenfalls ein Basishonorar einzuführen. Auch die Studien des Deutschen Kulturrates haben deutlich gemacht, dass es wenig Sinn ergibt, immer wieder über die soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern zu debattieren. Der viel bessere Weg wäre, sie gar nicht erst in die Armut abrutschen zu lassen. Das gelingt aber nur durch die Einführung eines angemessenen Honorarsockels.

Ich habe mich sehr gefreut, dass die Kulturstaatsministerin Claudia Roth auf unserer Mitgliederversammlung im September 2023 zugesagt hat, dass auch der Bund im Laufe dieses Jahres ein Basishonorar für freischaffende Künstlerinnen und Künstler einführen wird. Wie das praktisch umgesetzt werden kann, wird zwischen Bund, den Fachverbänden, dem Deutschen Kulturrat und anderen Stakeholdern der Kultur- und Kreativwirtschaft derzeit noch geklärt.

In welchen künstlerischen Sparten wird es ein Basishonorar geben?

Zimmermann: In der Bildenden Kunst, der Musik, der Darstellende Kunst und der Literatur. Die Auswahl orientiert sich an einer Matrix, die die Länder in der Kultusministerkonferenz unter Beteiligung des Deutschen Kulturrats erarbeitet haben.

Das bedeutet, es wird je nach Sparte unterschiedlich hohe Basishonorare geben?

Zimmermann: Ja, die zuständigen Fachverbände verhandeln gerade mit ihren Mitgliedern über die Frage der Höhe einer angemessenen Honorierung. Da gibt es unterschiedliche Ansätze. Die reichen von einem festen Stundensatz über einen Tagessatz bis hin zu einem fiktiven Monatseinkommen. Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, ob es zum Beispiel um eine Vergütung für eine Ausstellung, ein Honorar für ein Konzert oder für eine Lesung geht. Diskutiert wird auch darüber, ob es regionale Unterschiede geben sollte. Sollen die Honorare in Hamburg höher sein als in einem kleinen Dorf in der Lausitz? Auch da gibt es unterschiedliche Positionen.

Einige Fachverbände haben schon sehr konkrete Vorstellungen. Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler zum Beispiel hat schon vor Jahren Ausstellungshonorare kalkuliert, die sich an der Ausstellungsgröße, Anzahl der Kunstwerke usw. orientieren. Ver.di hat einen Vorschlag für alle vier Bereiche gemacht und orientiert sich dabei am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Der Deutsche Musikrat wiederum schlägt einen Tagessatz von 675 Euro für alle freiberuflichen Musikerinnen und Musiker vor. Die Jazz-Union und auch die freie Szene kalkulieren jeweils mit etwas anderen Beträgen. Es liegen also schon viele Vorschläge auf dem Tisch. Die Verbände, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Deutsche Kulturrat diskutieren aktuell darüber, wie spezifisch so ein Basishonorar innerhalb einer Sparte sein muss und welche Möglichkeiten der Angleichung es zwischen den Sparten geben könnte.

Es wird also noch etwas dauern?

Zimmermann: Die Kulturstaatsministerin hat angekündigt, dass die Basishonorare bis Ende 2024 eingeführt werden. Die Verhandlungen und die Änderungen in den Verwaltungsstrukturen müssen also bis spätestens Ende des Jahres abgeschlossen sein. Das ist ein ziemlich ambitioniertes Ziel. Es wird aber nicht so sein, dass ab einem Stichtag überall Basishonorare eingeführt werden. Das Ganze wird vielmehr nach und nach umgesetzt.

Sie sagten, die Länder sind schon ein Stück weiter?

Zimmermann: Ja, die Länder sind teilweise schon etwas länger in Verhandlungen mit den Fachverbänden. Dabei kann durchaus herauskommen, dass zum Beispiel Nordrhein-Westfalen Basishonorare einführt, die sich in der Höhe von denen in Thüringen unterscheiden – und dass es unterschiedliche Zeitpläne für die Einführung auf Länder- und Bundesebene geben kann. Beide können dann außerdem von den Basishonoraren des Bundes abweichen. Was das in der Praxis bedeutet, müssen wir sehen.

Und was ist mit den Kommunen?

Zimmermann: Die tun sich im Moment noch sehr schwer mit der Idee einer Basishonorierung. Sie haben bisher auch noch keine Verhandlungen geführt. Das gilt auch für die kommunalen Spitzenverbände. Die Länder könnten den Kommunen natürlich vorschlagen, für kommunal geförderte Kulturprojekte Basishonorare zu zahlen. Aber dann erwarten die Kommunen im Gegenzug, dass ihnen ausreichende Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. Das gibt sicher noch eine große Debatte.

Der Bund fördert Künstlerinnen, Künstler, Projekte und institutionelle Kultureinrichtungen. Wie kann man sich die Verankerung der Basishonorare da jeweils vorstellen?

Zimmermann: Sobald die Höhe der Basishonorare feststeht, finden Künstlerinnen und Künstler, die eine Direktförderung des Bundes beantragen, in den Antragsbedingungen einen Hinweis dazu, dass sie das für sie geltende Basishonorar – oder natürlich ein höheres – bei den Kostenpositionen aufführen müssen. Dass die Angaben zum eigenen Honorar – wie heute noch üblich – schlichtweg vergessen werden, wird zukünftig nicht mehr passieren. Der Antrag wird dann nämlich nicht bearbeitet.

Bei der Projektförderung ist es ähnlich: Veranstalter von Kunst- und Kulturprojekten, die eine Bundesförderung beantragen, müssen in ihrem Antrag die Basishonorare für die von ihnen beauftragten Künstlerinnen und Künstler mit einkalkulieren. Im Bewilligungsbescheid, den die Projekte dann erhalten, wird stehen, dass sie – mindestens – zur Zahlung der Basishonorare verpflichtet sind. Klar ist aber auch, dass es für Projekte, die sich aktuell noch in einer laufenden Förderphase befinden, keine rückwirkende Verpflichtung gibt.

Dann gibt es noch die Kulturinstitutionen, die fortlaufend aus Bundesmitteln finanziert werden. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz oder die Staatsbibliothek zum Beispiel bekommen keine Bewilligungsbescheide, sondern eine feste Finanzzuweisung. Die werden dann per Vertragsänderung zukünftig zur Zahlung von Basishonoraren verpflichtet.

Spannend wird es noch bei der Frage, was mit den Einrichtungen passiert, die nur zum Teil vom Bund gefördert werden. Bei einer Bundesförderung von mehr als 50 Prozent gehe ich davon aus, dass hier die Verpflichtung zur Zahlung von Basishonoraren ebenfalls gilt. Aber was ist, wenn die Förderung nur 25 Prozent beträgt und die restliche Förderung von Seiten der Länder oder Kommunen kommt? Das muss noch geklärt werden.

Institutionelle Kultureinrichtungen, die mit einem bestimmten Etat arbeiten müssen, wenden ein, dass durch die Zahlung von Basishonoraren zusätzliche Kosten entstehen, so dass weniger Geld für die Aufrechterhaltung des kulturellen Angebots zur Verfügung steht.

Zimmermann: Ja, und darüber gibt es auch eine heftige Debatte. Die Einführung der Basishonorare kann dazu führen, dass sich die Ausgaben der Institutionen erhöhen. Da gibt es natürlich einige, die sagen, dass sie dann weniger Geld für Kulturprojekte zur Verfügung haben. Das wird sicher auch so sein. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir da trotzdem durchmüssen, wenn wir die soziale und wirtschaftliche Lage der Künstlerinnen und Künstler verbessern möchten. Außerdem können wir davon ausgehen, dass die Kulturetats irgendwann wieder steigen werden und dabei zusätzliche Kostenpositionen wie die der Honorierung berücksichtigt werden.

Was in der Kultur- und Kreativwirtschaft auch immer wieder beklagt wird, ist der Gender Pay Gap. Würde die Verdienstlücke zwischen Männern und Frauen durch die geplante Basishonorierung ein Stück weit geschlossen werden?

Zimmermann: Ich glaube eher nein. Das liegt daran, dass der Gender Pay Gap immer dort groß ist, wo viel verdient wird. Er ist klein, wo wenig verdient wird. Das Problem Gender Pay Gap ist also in erster Linie ein Problem der Gutverdienenden im Kulturbereich. Das wird man nicht durch das Instrumentarium Basishonorare beseitigen können.

Beseitigt wird aber die immer noch verbreitete Arbeit zum Nulltarif.

Zimmermann: Richtig. Künstlerinnen und Künstler hören immer noch viel zu oft den Satz: „Bei uns bekommst du so viel Öffentlichkeit, da kannst du froh sein, wenn du bei uns auftreten kannst.“ Deswegen arbeiten viele Künstlerinnen und Künstler so gut wie für umsonst. Das wird es im öffentlichen Bereich nicht mehr geben. Wobei ich hoffe, dass viele Künstlerinnen und Künstler nicht nur für das Basishonorar auftreten, sondern eine Summe on top fordern, sobald sie am Markt erfolgreich sind. Das Wort „Basis“ macht schließlich deutlich, dass es sich nur um einen Sockel handelt. Da muss konsequenterweise noch was obendrauf.

Müssen Künstlerinnen und Künstler zukünftig in puncto Basishonorierung irgendetwas bei Vertragsabschluss beachten?

Zimmermann: Nein, da gibt es eigentlich nichts Besonderes zu beachten. Ich denke, wenn Künstlerinnen und Künstler einen Vertrag abschließen, sollten sie generell wissen, dass es dabei auch um ihre eigenen Interessen geht. Deswegen ist es immer wichtig, sich die Vertragsbedingungen genau anzusehen.

Abgesehen davon hoffe ich, dass viele Künstlerinnen und Künstler die gerade laufenden Honorarverhandlungen ihrer Berufsverbände und Gewerkschaften dafür nutzen, dort Mitglied zu werden. Dadurch haben sie Einfluss auf die aktuelle Diskussion zur Höhe der Basishonorare. Wir beobachten aber leider immer noch, dass sich einige lieber zurücklehnen und sagen: „Ich bin Künstlerin bzw. Künstler und will meine Interessen nicht selbst vertreten. Das muss irgendjemand anderes übernehmen.“ Genau dafür gibt es ja die Berufsverbände, die aber nur Einfluss haben, wenn sie viele Künstlerinnen und Künstler ihrer Sparte vertreten. Letztlich gilt doch für Künstlerinnen und Künstler dasselbe wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die organisieren sich ebenfalls in einer Gewerkschaft, um für bessere Löhne zu kämpfen. Im Grunde befinden wir uns auch gerade in Tarifverhandlungen, und zwar über die Frage der zukünftigen Honorierung von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern. Verständlicherweise wollen die Länder und der Bund nicht, dass die Honorierung zu hoch wird. Und genauso verständlich ist es, dass die Kulturverbände eine möglichst hohe Honorierung anstreben. Beide Parteien müssen also einen gemeinsamen Nenner finden. Genau darum geht es in den Verhandlungen.

Das Thema Basishonorare betrifft nur die öffentliche Hand als Auftraggeber. Wie sieht es mit der Privatwirtschaft aus?

Zimmermann: Wenn sich die Zahlung von Basishonoraren bei Aufträgen von Kommunen, Ländern und Bund irgendwann durchgesetzt und etabliert hat, werden sich einige Künstlerinnen und Künstler sicherlich die Frage stellen, warum sie für vergleichsweise weniger Geld zum Beispiel in einem Club auftreten sollen. Es besteht die Hoffnung, dass sich die Einführung von Basishonoraren im öffentlichen Bereich mittel- oder langfristig auch auf den privaten Sektor auswirkt. Jetzt aber sollten wir erstmal den ersten Schritt machen und die Basishonorierung so schnell wie möglich auf Länder- und Bundesebene einführen.

Stand: Mai 2024

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