Darstellung der Kultur- und Kreativwirtschaft

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Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates im September 2023 hatte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Kulturstaatsministerin Claudia Roth angekündigt, dass eine Förderung von Kulturprojekten durch den Bund künftig an die Zahlung von Mindesthonoraren für Künstlerinnen und Künstler gebunden sein soll.

Zum 1. Juli 2024 tritt diese Regelung nun in Kraft: Projekte oder Institutionen, die zu mindestens 50 Prozent durch den Bund gefördert werden, müssen Honoraruntergrenzen einhalten. Auf der Webseite des Deutschen Kulturrates findet sich ein Dossier zum Thema „Honoraruntergrenzen“.