Auch als Kreativ-Unternehmerin oder -Unternehmer kommen Sie nicht darum herum, eine Reihe von Pflichten und Fristen zu beachten. Die wichtigsten stellen wir Ihnen hier vor.
Künstlersozialabgabe
Wenn Sie beispielsweise als Inhaberin oder Inhaber einer Werbeagentur, als Veranstalterin, Veranstalter, Verlegerin oder Verleger künstlerische oder publizistische Arbeiten in Auftrag geben, müssen Sie eine Künstlersozialabgabe abführen. Dazu sollten Sie bis zum 31. März eines jeden Jahres der Künstlersozialkasse die Entgelte mitteilen, die sie im abgelaufenen Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen, Künstler, Publizistinnen und Publizisten gezahlt haben (Bemessungsgrundlage). Die Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, sind im Künstlersozialversicherungsgesetz aufgezählt.
Der Abgabesatz beträgt für das Jahr 2024 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen, Künstler, Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG). Bei den Entgelten kann es sich um Honorare, Gagen, Lizenzen, Tantiemen, Ankaufpreise und andere Formen der Bezahlung handeln.
Tipp: Ausgleichsvereinigungen (AV)
Die Deutsche Rentenversicherung stellt anhand von Betriebsprüfungen fest, ob und inwieweit Unternehmen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind. Die Prüfung kann für die Unternehmen mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden sein. Der Gesetzgeber hat daher im Künstlersozialversicherungsgesetz festgelegt, dass sich Unternehmen, aber auch Kirchen, Parteien und Gewerkschaften zu so genannten Ausgleichsvereinigungen (AV) zusammenschließen können. Der Vorteil ist: Die Mitglieder müssen keine individuellen Meldungen und Zahlungen an die Künstlersozialkasse leisten und sind für die Dauer der Mitgliedschaft von Aufzeichnungspflichten befreit. Ferner finden keine Betriebsprüfungen durch die Künstlersozialkasse bzw. Deutsche Rentenversicherung statt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de.