Interview mit Christina Koch von der Austria Wirtschaftsservice GmbH, Projektmanagerin des Projektes "Vouchers IN Creative Industries (VINCI)" in der Pilotregion Salzburg sowie Sarah Sauter, Projektleiterin für Innovationsgutscheine im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen des Landes Baden-Württemberg, zu Schecks (Vouchers) bzw. Innovationsgutscheinen für die Förderung von Kreativunternehmen.
Frau Koch, Frau Sauter, was hat es mit den VINCI-Vouchers bzw. den Innovationsgutscheinen für Kreative auf sich?
Koch: Die VINCI-Vouchers waren ein EU-Projekt im Rahmen der European Creative Industries Alliance. In diesem Projekt wollte man Kreativwirtschaftsschecks in Europa in vier Regionen erproben. Salzburg war eine dieser Proberegionen. Die Erprobungsphase hier ist mittlerweile abgeschlossen. Bewerben konnten sich kleine und mittelgroße Unternehmen aus der Region Salzburg, und zwar dafür, dass sie mit einem Kreativen zusammenarbeiten und Aufträge für Kreativleistungen vergeben.
Sauter: Der Innovationsgutschein C des Landes Baden-Württemberg ist ebenfalls ein Modellprojekt. Er wird allerdings erst seit April 2013 ausgegeben. Er funktioniert anders: Er soll Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft direkt dabei unterstützen, neue, kreative Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten. Oder geistiges Eigentum durch die Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern zu schützen. Den Innovationsgutschein C können Mikrounternehmen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft mit bis zu 9 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen) in Anspruch nehmen. Dabei muss es sich um Unternehmen aus den anerkannten Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft handeln, und sie müssen Ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
Was konnte oder kann man als Nutznießer mit diesen Vouchers bzw. Gutscheinen anfangen?
Koch: Die mittelständischen Unternehmen haben für den Voucher jeweils bis zu 5.000 Euro bekommen. Die Kreativen haben insofern dadurch profitiert, dass sie für dieses Geld Aufträge bekommen haben, die sie vermutlich normalerweise nicht erhalten hätten. Beispielsweise für die Gestaltung von Homepages, die Konzeption von Messeauftritten oder die Entwicklung eines virtuellen Musikshops. Kosten für Honorare, die über diesen 5.000 Euro lagen, mussten die Unternehmen selber bezahlen.
Sauter: Der Innovationsgutschein C wird auch mit maximal 5.000 Euro gewährt. Diese Höchstsumme erhält man, wenn man als Kreativer mindestens 10.000 Euro an Ausgaben nachweisen kann. Die können z.B. entstehen für Messeauftritte, für die Produktion von Katalogen, für Honorare von Patentanwälten oder auch durch Teilnahmegebühren für Wettbewerbe im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft. Dabei kann der Innovationsgutschein C allerdings nur maximal 50 Prozent der Ausgaben abdecken.
Warum wurden der Scheck bzw. der Innovationsgutschein "erfunden"? Welchen konkreten Zweck verfolgen sie?
Koch: Ziel war es, die Wirtschaft dadurch zu stärken, dass wir Impulse geben. Dadurch, dass wir die KMUs mit den Kreativen zusammenbringen. Viele Unternehmen würden aus eigenem Antrieb nicht mit ihnen zusammenarbeiten. Und wir hoffen, dass es auch in Zukunft eine weitere Zusammenarbeit geben wird, ohne Scheck, wenn die Unternehmen den Benefit spüren.
Sauter: Ziel des Modellvorhabens Innovationsgutschein C ist, auch Gewerbetreibenden und Freiberuflern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft den Marktzugang mit neuen Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern. Unsere Innovationsgutscheine A und B bezuschussen externe Forschungs- und Entwicklungsleistungen und sind damit überwiegend auf kleine Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe ausgerichtet. Unternehmen aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft erbringen ihre innovativen und kreativen Leistungen aber meist betriebsintern. Sie sind unter den bisherigen Antragstellern Gutscheine A und B deshalb unterrepräsentiert. Außerdem fallen bei ihnen Kosten für Maßnahmen an, die bei traditionellen gewerblichen Unternehmen nicht anfallen, wie z.B. die Gebühren für die Teilnahme an Wettbewerben. Mit dem neuen Innovationsgutschein C sind diese spezifischen Bedarfe der Unternehmen aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft berücksichtigt.
Wie wurden die Vouchers in 2013 angenommen?
Koch: Ausgesprochen gut. Wir hatten ein Kontingent von 20 Vouchers, das wir ausgeschrieben hatten. Darauf haben sich in kürzester Zeit 71 Unternehmen mit ihren Projektideen für eine Zusammenarbeit mit Kreativwirtschaftsunternehmen beworben. Das waren überraschend viele Interessenten, und die eben nur in der Region Salzburg. Es waren so viele, dass das österreichische Finanzministerium einen nationalen Kreativwirtschaftsscheck gestartet hat: 300 Schecks à 5.000 Euro. Die waren innerhalb von zehn Tagen bereits vergeben. Deshalb hat das Ministerium das noch mal verdoppelt auf 600 Schecks. Auch die sind schon inzwischen abgerufen. Das Finanzministerium hat damit also insgesamt drei Millionen Euro investiert. Gut investiert.