Navigation

09.07.2024 -

„Die meisten Menschen denken, dass prominent sein auch bedeutet, viel Geld zu haben. Tatsächlich hat das eine aber mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Und wer wenig verdient, zahlt auch nur geringe Beiträge an die Rentenversicherung.“ Interview mit Andreas Kißling, Künstlersozialkasse, und Heinrich Schafmeister, Schauspieler und Mitglied beim Bundesverband Schauspiel e.V.

Einleitung

Andreas Kißling und Heinrich Schafmeister

v.l.n.r. Andreas Kißling und Heinrich Schafmeister

© Künstlersozialkasse (KSK) (Andreas Kißling), © Jan Düfelsiek (Heinrich Schafmeister)

Wie sieht es aus mit der sozialen Absicherung für Künstlerinnen und Künstler? Und wie kann es sein, dass ein bekannter Schauspieler wie Heinz Hoenig nicht krankenversichert ist? Im folgenden Interview erklären Andreas Kißling, Referent bei der Künstlersozialkasse, und der Schauspieler Heinrich Schafmeister, zuständig für die Themen Finanzen, Sozialer Schutz und Tarif- / Verhandlungspolitik beim Bundesverband Schauspiel e.V., welche Möglichkeiten der persönlichen Absicherung es für Künstlerinnen und Künstler und vor allem auch für Schauspielerinnen und Schauspieler gibt.

Herr Kißling, in Deutschland gilt allgemein die Pflicht, sich in einer Krankenversicherung abzusichern. Für Künstlerinnen und Künstler gibt es außerdem die Künstlersozialkasse. Was bedeutet das?

Kißling: Das stimmt, in Deutschland soll niemand ohne Krankenversicherungsschutz sein. Entweder über eine gesetzliche Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung. Für Künstlerinnen und Künstler gilt außerdem das Künstlersozialversicherungsgesetz – allerdings nur für diejenigen, die selbstständig tätig sind. Sie müssen sich genauso wie selbstständige Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialkasse versichern. Darüber sind sie dann kranken-, pflege- und rentenversichert.

Verraten Sie uns, was das Besondere an der Künstlersozialkasse ist?

Kißling: Die Künstlersozialkasse, also die KSK, ist eine Pflichtversicherung für selbstständige Kunstschaffende, Publizistinnen und Publizisten. Das heißt, wer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, muss sich dort auch versichern und führt seine Krankenversicherungs-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge an die KSK ab. Die wiederum leitet die Beiträge an die zuständigen Kranken- und Rentenversicherungsträger weiter. Und wer von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit und privat versichert ist, kann einen Zuschuss von der KSK erhalten.

Der besondere Pluspunkt der Künstlersozialversicherung ist aber, dass die Versicherten nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge bezahlen müssen. Den anderen Beitragsanteil trägt die Künstlersozialkasse. Selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten genießen also einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Höhe der monatlichen Beiträge hängt dabei von der Höhe des Gewinns ab, den die Versicherten pro Jahr erzielen. Aktuell liegt die Gewinngrenze bei jährlich 3.900 Euro. Wer weniger verdient, kann nicht über die KSK versichert werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere für Berufsanfänger.

Herr Schafmeister, die KSK richtet sich an selbstständige Künstlerinnen und Künstler. Nun gehören Schauspielerinnen und Schauspieler zweifelsohne zu den künstlerischen Berufen. Nur: Selbstständig sind sie nicht, oder?

Schafmeister: Nein, in aller Regel nicht. Selbstständig ausgeübt wird die schauspielerische Tätigkeit allenfalls in der freien Szene. Dort liegen Schauspiel, Produktion, Regie und Veranstaltungsorganisation und eben auch das unternehmerische Risiko nicht selten in einer oder in wenigen Händen. Selbstständig sind darüber hinaus zum Beispiel auch Kabarettistinnen und Kabarettisten, die mit einem eigenen Programm auf wechselnden Bühnen stehen.

Schauspielerinnen und Schauspieler, die an Stadt-, Landes- oder Staatstheatern beschäftigt sind oder an Privattheatern, oder die einen Film drehen, synchronisieren oder Hörspiele einsprechen, üben immer eine angestellte Tätigkeit aus. Wobei sie, bis auf wenige Ausnahmen, immer befristet angestellt sind – von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Charakteristisch für den Schauspielberuf ist also eine Erwerbsbiografie, bei der es immer wieder Lücken zwischen den angestellten Tätigkeiten gibt – sicher kann der eine oder die andere für eine gewisse Zeit auch eine gute Phase haben, bei der sich ein Engagement ans andere anschließt. Aber typisch ist eher, dass es immer wieder kleinere oder auch größere Erwerbslücken gibt.

Und wie werden diese Erwerbslücken überbrückt? Sind die Honorare für Schauspielerinnen und Schauspieler hoch genug dafür?

Schafmeister: Nein, ganz im Gegenteil. Es ist leider so, dass die Mehrheit der Schauspielerinnen und Schauspieler, etwa 63 Prozent, jährlich nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr brutto verdient. Wer gut im Geschäft ist, hat womöglich für ein paar Jahre tatsächlich hohe Einkünfte, aber mit dem Alter fallen dann immer mehr Rollenangebote weg. Gerade Schauspielerinnen, die in jungen Jahren durchaus bekannt waren und in vielen Filmen oder am Theater gespielt haben, erhalten oftmals ab 40 oder 50 Jahren kaum noch Rollenangebote. Die werden zwar aufgrund ihrer Bekanntheit immer noch auf der Straße erkannt – haben aber praktisch keine Einkünfte mehr. Das ist einfach das große Missverständnis: Die meisten Menschen denken, dass prominent sein auch bedeutet, viel Geld zu haben. Tatsächlich hat das eine aber mit dem anderen überhaupt nichts zu tun – und schon gar nicht in der Schauspielerei.

Dieses Missverständnis führt dazu, dass vielfach ein großes Problem ausgeblendet wird: das ist die Altersarmut unter Schauspielerinnen und Schauspieler. Und die wiederum wirkt sich direkt auch auf den Kranken- bzw. Sozialversicherungsschutz aus.

Wie meinen Sie das?

Schafmeister: Wer wenig verdient, zahlt auch nur geringe Beiträge an die Rentenversicherung. Für den überwiegenden Teil der Schauspielerinnen und Schauspieler hat das zur Folge, dass sie im Alter mit einer niedrigen Rente zurechtkommen müssen. Wer dann außerdem noch privat krankenversichert ist, ist womöglich nicht mehr in der Lage, die vergleichsweise hohen Beiträge an die private Krankenversicherung zu zahlen. Gesetzlich Krankenversicherte sind da etwas bessergestellt, weil sich dort die Beiträge an der Einkommenssituation des Versicherten orientieren. Nur: Privatversicherte, die älter als 55 Jahre sind, haben keine Chance mehr, in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Herr Kißling, wie ist das bei den selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern, die bei der Künstlersozialkasse versichert sind? Bildende Künstler oder Schriftstellerinnen zum Beispiel gehören auch nicht gerade zu den Großverdienern. Wie sieht es da mit der persönlichen Vorsorge aus?

Kißling: Um zunächst an das Thema Altersrente anzuknüpfen: Wer seine Altersrente bezieht und nicht mehr künstlerisch oder publizistisch tätig ist, fällt aus der KSK raus. Damit kann sich der Beitrag an die Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen, da ja der KSK-Anteil entfällt. Darüber muss man sich im Klaren sein und frühzeitig eine ausreichende Altersvorsorge betreiben. Wer neben seinem Rentenbezug weiterhin künstlerisch tätig ist – und das sind ja nicht wenige – bleibt natürlich in der KSK.

Was Ihre Frage betrifft: Ja, bis auf ein paar wenige Ausnahmen, ist die Einkommenssituation von Künstlerinnen, Künstlern, Publizistinnen und Publizisten, eher durchwachsen. Und wie jeder und jede Selbstständige haben auch sie immer wieder Auftragsflauten. Trotzdem bietet hier das Künstlersozialversicherungsgesetz gute Möglichkeiten der sozialen Absicherung. Die Pflichtversicherung bei der KSK gilt ja für Kunstschaffende, die jährlich mindestens 3.900 Euro einen Gewinn vor Steuern im Jahr erzielen. Wer aber aufgrund fehlender Aufträge oder geringer Einkünfte weniger verdient, hat trotzdem gute Chancen, bei der KSK versichert zu bleiben. Der Grund: Innerhalb von sechs Jahren darf die 3.900-Euro-Gewinngrenze zweimal unterschritten werden, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht. Und selbst wer dann den Mindestbeitrag an die gesetzliche Krankenversicherung von etwa 40 Euro – der von der KSK verdoppelt wird – nicht aufbringt, kann mit der KSK zum Beispiel eine Stundung mit oder ohne Ratenzahlung vereinbaren. Also es gibt durchaus Möglichkeiten, die man nutzen kann.

Sie sagten vorhin, dass es für Berufsanfängerinnen und -anfänger Sonderregelungen gibt?

Kißling: Ja, die können die Gewinngrenze von 3.900 Euro in den ersten drei Jahren ihrer selbstständigen Berufstätigkeit unterschreiten und werden trotzdem über die KSK versichert. Nach den drei Jahren können sie dann außerdem, wie alle anderen KSK-Versicherten, die Gewinngrenze von 3.900 Euro zweimal innerhalb von sechs Jahren unterschreiten.

Gut zu wissen ist auch, dass alle KSK-Versicherten parallel zu ihrer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit eine abhängige Beschäftigung ausüben dürfen. Die muss auch nicht im künstlerischen Bereich liegen. Über die abhängige Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber dann zur Hälfte die Sozialversicherungsbeiträge. Alternativ ist auch eine nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeit möglich. Für die gibt es eine Freigrenze von 6.456 Euro Gewinn. Bei der Überschreitung dieser Gewinngrenze ist wichtig, dass die selbstständig künstlerische Tätigkeit wirtschaftlich übers Jahr betrachtet überwiegt, um in der KSK weiter versichert zu bleiben. Welche Tätigkeit bei einer parallelen abhängigen Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich überwiegt, entscheidet übrigens die jeweilige gesetzliche Krankenkasse, an die man sich frühzeitig mit der Frage wenden sollte.

Wie ist das mit der privaten Krankenversicherung? Die ist für viele Berufsanfängerinnen und -anfänger verlockend, weil die Beiträge niedriger als in der gesetzlichen Krankenkasse sind.

Kißling: Selbstständige Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die bei der KSK versicherungspflichtig sind, können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Nach drei Jahren fragt die KSK dann nach, ob sie weiterhin privat versichert bleiben oder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten. Wer sich für den Verbleib in der privaten Krankenversicherung entscheidet, kann dort noch maximal drei weitere Jahre bleiben. Danach, also nach insgesamt sechs Jahren, kommt er oder sie automatisch in die gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl zurück. Es gibt aber eine Ausnahmemöglichkeit für Höherverdienende, wenn diese in den letzten drei Jahren Gewinne erzielt haben, die über den Beitragsbemessungsgrenzen lagen. Das sind derzeit mehr als 195.300 Euro. Die Summe entspricht der Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit in den Jahren 2021 bis 2023.

Herr Schafmeister, wenn Schauspielerinnen oder Schauspieler kein Engagement haben, gehen sie in die Arbeitslosigkeit, oder?

Schafmeister: Erstmal werden sie erwerbslos. Das bedeutet aber nicht, dass sie damit auch automatisch Arbeitslosengeld erhalten. Dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Wobei Schauspielerinnen, Schauspieler und andere, die nur für kurz befristete Zeiten beschäftigt sind, einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. Bei ihnen reichen bereits Versicherungspflichtzeiten von sechs Monaten innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit aus. Wer diese und weitere Voraussetzungen nicht erfüllt, kann dann immerhin Bürgergeld beantragen. Das sichert halbwegs den Lebensunterhalt und das Jobcenter übernimmt die Beitragszahlungen an die Krankenversicherung – aber nicht an die Rentenversicherung. Das ist der Unterschied zum Arbeitslosengeld: Die Agentur für Arbeit bezahlt sowohl die Krankenkassenbeiträge als auch die Rentenbeiträge.

Was würden Sie denn angehenden Schauspielerinnen und Schauspielern hinsichtlich ihrer sozialen Absicherung empfehlen?

Schafmeister: Zunächst einmal sollte man darauf achten, dass man bei dem jeweiligen Arbeitgeber, sei es einer Filmproduktion, einem Theater usw. korrekt sozialversichert wird. „Korrekt“ heißt, dass die Zeiten, die man dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muss, auch in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und damit in der Sozialversicherungszeit auftaucht. Wenn von einem Schauspieler erwartet wird, dass er für die gesamte Produktionszeit von zum Beispiel sechs Wochen zur Verfügung stehen muss, aber dann nur für die sechs darin enthaltenen Drehtage versichert wird, macht das – vor allem wenn das häufiger passiert – bei der späteren Rente einen riesigen Unterschied aus.

Als Schauspielerin oder Schauspieler sitzt man bei den Vertragsverhandlungen aber meist am kürzeren Hebel.

Schafmeister: Das schon. Es gibt da ganz klar ein Machtgefälle. Aber manchmal hilft es schon, wenn die andere Seite mitbekommt, dass man informiert ist und die gesetzlichen Regelungen kennt. Trotzdem müssen die Schauspielagenturen und auch wir selbst das immer wieder zur Sprache bringen. Wenn in dem Vertrag steht, dass nur die einzelnen Drehtage bezahlt werden, obwohl man sich einen ganzen Monat freihält, muss ich sagen, sorry, das unterschreibe ich nicht. Ich weiß, dass diese Entscheidung sehr schwierig ist, vor allem wenn man neu im Geschäft ist oder es insgesamt einfach nicht so gut läuft.

Es gibt übrigens eine Institution, die von Amts wegen dazu verpflichtet ist, zu prüfen, ob alles korrekt vor sich geht. Das sind die gesetzlichen Krankenkassen. Wenn man also den Eindruck hat, der Produzent versichert einen nicht richtig, kann man einen sogenannten Feststellungsbescheid bei der Krankenkasse beantragen. Wenn daraus hervorgeht, dass mein Arbeitgeber mich inkorrekt sozialversichert hat, wird sie die entsprechenden Beiträge nachfordern. Dagegen könnte der Arbeitgeber Widerspruch einlegen. Wenn die gesetzliche Krankenkasse dem Widerspruch des Arbeitgebers aber nicht stattgibt, zieht sie die fehlenden Beiträge bei ihm ein. Wenn ich privat krankenversichert bin, ist das nicht so einfach. Ich muss mich dann zwar auch an irgendeine gesetzliche Krankenkasse wenden, aber die „Begeisterung“ für einen nicht-gesetzlich Versicherten tätig zu werden, hält sich dann doch etwas in Grenzen.

Berufsanfängerinnen und -anfänger sollten also darauf achten, dass sie durch ihre Arbeitgeber korrekt sozialversichert werden. Gibt es noch einen weiteren Tipp?

Schafmeister: Unbedingt weitere Altersvorsorge betreiben. Für diejenigen, die im Bühnenbereich arbeiten, gibt es die Bayerische Versorgungskammer. Die ist Pflicht, wenn man an einem Theater spielt – egal in welchem Bundesland. Mein Rat wäre aber, sich auch in den Zeiten, in denen man kein Engagement hat, dort freiwillig zu versichern.

Wer für einen Fernsehfilm oder eine -serie fürs öffentlich-rechtliche Fernsehen arbeitet, sollte sich auf jeden Fall bei der Pensionskasse Rundfunk versichern. Das Gute bei dieser betrieblichen Altersversorgung ist: Sowohl der oder die Versicherte als auch der Sender zahlen vier Prozent vom Bruttoeinkommen bzw. der Gage dort ein. Das ist für viele Schauspielerinnen und Schauspieler, die sich darüber absichern, das eigentliche Standbein der Altersversorgung. Trotzdem kennen die nur wenige.

Hüten sollte man sich dagegen vor langlaufenden Krediten, um zum Beispiel eine Wohnung abzubezahlen. Eigentum ist natürlich gut, aber man muss absolut sicher sein, dass man es auch über 20, 30 Jahre abbezahlen kann.

Sich um seine persönliche Absicherung zu kümmern, bedeutet für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger aber erst einmal, sich ein Stückweit in die Mühlen der Bürokratie zu begeben.

Schafmeister: Das schon, aber es lohnt sich, denn letztlich geht es hier um existentielle Themen. Ich gehe auch an Schauspielschulen und informiere darüber. Das Thema löst natürlich keine Begeisterungsstürme aus. Junge Menschen denken so oder so nicht an die Rente. Und wenn sie dann noch künstlerisch unterwegs sind, schon mal gar nicht. Das war bei mir genauso. Ich habe vorhin von der Pensionskasse Rundfunk erzählt, die für Filmschaffende so genial ist. Wieso bin ich da reingekommen? Weil ich so schlau war? Nein. Ich habe mit einem älteren Schauspieler gedreht. Und der sagte dann: Heinrich, geh da rein. Das musst du machen. Das habe ich natürlich damals nicht so ernst genommen. Aber weil er immer wieder nachgefragt hat und es mir irgendwann peinlich war, dem älteren Kollegen immer wieder zu sagen, dass ich mich noch nicht darum gekümmert habe, habe ich mich dann schließlich dort angemeldet. Das war der einzige Grund: weil es mir peinlich war. Und heute ist das meine Lebensgrundlage!

Weiterführende Informationen