Schafmeister: Das schon. Es gibt da ganz klar ein Machtgefälle. Aber manchmal hilft es schon, wenn die andere Seite mitbekommt, dass man informiert ist und die gesetzlichen Regelungen kennt. Trotzdem müssen die Schauspielagenturen und auch wir selbst das immer wieder zur Sprache bringen. Wenn in dem Vertrag steht, dass nur die einzelnen Drehtage bezahlt werden, obwohl man sich einen ganzen Monat freihält, muss ich sagen, sorry, das unterschreibe ich nicht. Ich weiß, dass diese Entscheidung sehr schwierig ist, vor allem wenn man neu im Geschäft ist oder es insgesamt einfach nicht so gut läuft.
Es gibt übrigens eine Institution, die von Amts wegen dazu verpflichtet ist, zu prüfen, ob alles korrekt vor sich geht. Das sind die gesetzlichen Krankenkassen. Wenn man also den Eindruck hat, der Produzent versichert einen nicht richtig, kann man einen sogenannten Feststellungsbescheid bei der Krankenkasse beantragen. Wenn daraus hervorgeht, dass mein Arbeitgeber mich inkorrekt sozialversichert hat, wird sie die entsprechenden Beiträge nachfordern. Dagegen könnte der Arbeitgeber Widerspruch einlegen. Wenn die gesetzliche Krankenkasse dem Widerspruch des Arbeitgebers aber nicht stattgibt, zieht sie die fehlenden Beiträge bei ihm ein. Wenn ich privat krankenversichert bin, ist das nicht so einfach. Ich muss mich dann zwar auch an irgendeine gesetzliche Krankenkasse wenden, aber die „Begeisterung“ für einen nicht-gesetzlich Versicherten tätig zu werden, hält sich dann doch etwas in Grenzen.