Krankenversicherung
Teilen Sie Ihrer Krankenversicherung mit, dass Sie sich beruflich selbständig machen. Sie wird Ihnen Ihren neuen Beitragssatz mitteilen. Informieren Sie sie auch darüber, ob Sie „in Teilzeit" oder „in Vollzeit" selbständig arbeiten werden, da dies Auswirkungen auf Ihr Versicherungsverhältnis hat. Informieren Sie sich bei der Künstlersozialkasse, ob Sie dort zur Mitgliedschaft verpflichtet sind.
Mehr dazu in der Rubrik "Krankheit, Unfall & Alter".